Wird Kryptowährung in Wallis und Futuna besteuert?
Nein, Kryptowährung wird in Wallis und Futuna als befreit eingestuft. Langfristige Gewinne sind ebenfalls befreit, mit einem Spitzensteuersatz von 0%.
Common questions
- Wie hoch ist der Steuersatz auf Kryptowährung in Wallis und Futuna?
- Kryptowährung ist in Wallis und Futuna befreit. Der Spitzensteuersatz beträgt 0%, und langfristige Gewinne sind ebenfalls befreit.
- Gibt es in Wallis und Futuna eine Einkommensteuer?
- Nein, Wallis und Futuna hat keine Einkommensteuer.
Tax Map · Krypto-Steuer-Rankings
Krypto-Steuer in Wallis and Futuna
Wallis and Futuna ist kryptofreundlich.
Behandlung
nicht besteuert
Langfristig
Steuerfrei
Schlagzeilenrate
0%
Für eine umziehende Person erhebt Wallis und Futuna derzeit keinerlei Einkommensteuer oder Kapitalertragsteuer, sodass private Krypto-Gewinne nicht besteuert werden.
“In this regard, the Territory of Wallis & Futuna falls under a specific tax regime, the main feature of which is that there is no income tax, corporate tax, capital gains tax, wealth tax or value-added tax.” — Territory of Wallis & Futuna (official territorial site)
Spiegelt die Behandlung der Krypto-Veräußerungen einer Person wider. Schätzung – Bestätigung anhand der verlinkten Quelle. Siehe die Methodik.