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United Arab Emirates

Western Asia · AE · 0 Vertragspartner im Geltungsbereich

Steuerprofil

Körperschaftsteuer 9%
Persönliches Einkommen (Spitzensatz) 0%
Kapitalgewinne
MwSt. / USt. (Standard) 5%
Steuersystem no income tax
Aufenthaltsgrenze 183 Tage
Ausreise-/Abflugsteuer Nein

Steuerliche Ansässigkeit

Die Beendigung der steuerlichen Ansässigkeit in den VAE wird im Allgemeinen erreicht, indem eine der Ansässigkeitskriterien nicht mehr erfüllt wird – also durch Wegzug, sodass die Tageszähltests nicht mehr erfüllt sind, und durch die Sicherstellung, dass der Hauptwohnsitz und der Mittelpunkt der finanziellen und persönlichen Interessen der Person außerhalb der VAE verlagert werden. Es gibt keine staatsbürgerschafts- oder domizilbasierten Nachlaufregeln oder Wegzugsteuern, die ehemalige Einwohner im steuerlichen Netz der VAE halten, sobald diese Bedingungen nicht mehr erfüllt sind.

UAE Federal Tax Authority via Cabinet Decision No. 85 of 2022 and Ministerial Decision No. 27 of 2023 (summarised by PwC)

Siehe das vollständige Profil auf Englisch →