United Arab Emirates
Western Asia · AE · 0 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 9% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 0% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 5% |
| Steuersystem | no income tax |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Gewöhnlicher oder Hauptwohnsitz in den VAE UND Mittelpunkt der finanziellen und persönlichen Interessen in den VAE
- Physisch in den VAE für 183+ Tage während eines aufeinanderfolgenden 12-Monats-Zeitraums anwesend
- Physisch für mehr als 90 Tage innerhalb eines zusammenhängenden 12-Monats-Zeitraums in den VAE anwesend UND ist ein VAE-Staatsbürger, ein GCC-Staatsbürger oder Inhaber einer gültigen VAE-Aufenthaltsgenehmigung UND hat einen ständigen Wohnsitz in den VAE oder übt eine Beschäftigung oder eine Geschäftstätigkeit in den VAE aus
Die Beendigung der steuerlichen Ansässigkeit in den VAE wird im Allgemeinen erreicht, indem eine der Ansässigkeitskriterien nicht mehr erfüllt wird – also durch Wegzug, sodass die Tageszähltests nicht mehr erfüllt sind, und durch die Sicherstellung, dass der Hauptwohnsitz und der Mittelpunkt der finanziellen und persönlichen Interessen der Person außerhalb der VAE verlagert werden. Es gibt keine staatsbürgerschafts- oder domizilbasierten Nachlaufregeln oder Wegzugsteuern, die ehemalige Einwohner im steuerlichen Netz der VAE halten, sobald diese Bedingungen nicht mehr erfüllt sind.