Afghanistan
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 20% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 20% |
| Kapitalgewinne | 20% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 10% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Hauptwohnsitz (Hauptwohnsitz) in Afghanistan zu irgendeinem Zeitpunkt während des Steuerjahres
- physische Präsenz in Afghanistan für Zeiträume von insgesamt mindestens 183 Tagen im Steuerjahr
- Angestellter oder Beamter der afghanischen Regierung, der während des Geschäftsjahres im Ausland eingesetzt war
Die steuerliche Ansässigkeit basiert auf dem Hauptwohnsitz, der 183-tägigen Anwesenheit oder der Anstellung bei der Regierung; sobald Sie das Land verlassen, sodass Ihr Hauptwohnsitz nicht mehr in Afghanistan ist, Sie nicht 183+ Tage anwesend sind und Sie kein im Ausland eingesetzter afghanischer Regierungsangestellter sind, gibt es keinen Hinweis auf einen fortbestehenden Wohnsitz oder eine Wegzugsteuer.