Antigua and Barbuda
Caribbean · AG · 2 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 25% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 0% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 15% |
| Steuersystem | no income tax |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- 183+ Tage in einem Kalender-/Steuerjahr
- ständiger Wohnsitz in Antigua und Barbuda
- genehmigtes Steueransässigkeitsprogramm mit über 30 Tagen pro Jahr
- eine Wohnadresse in Antigua beibehalten
- jährliche Pauschalsteuerzahlung von 20.000 US$
- Jahreseinkommen von mindestens 100.000 US-Dollar
Offizielle Leitlinien besagen, dass der Wohnsitz an die physische Anwesenheit und/oder genehmigte Programmbedingungen gebunden ist, nicht an die Staatsbürgerschaft oder den Wohnsitz. Die Ausreise ist vergleichsweise einfach, da es in den zitierten Leitlinien keine staatsbürgerschaftsbasierte Besteuerung oder eine staatsbürgerschaftsbasierte Annahme eines steuerlichen Wohnsitzes gibt; man erfüllt hauptsächlich nicht mehr die Tageszählung/Programmbedingungen.