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Armenia

Western Asia · AM · 48 Vertragspartner im Geltungsbereich

Steuerprofil

Körperschaftsteuer 18%
Persönliches Einkommen (Spitzensatz) 20%
Kapitalgewinne 0%
MwSt. / USt. (Standard) 20%
Steuersystem worldwide
Aufenthaltsgrenze 183 Tage
Ausreise-/Abflugsteuer Nein

Steuerliche Ansässigkeit

Die steuerliche Ansässigkeit basiert auf jährlichen Tageszählungen und dem Mittelpunkt der Lebensinteressen, ohne mehrjährige Nachwirkungen oder Staatsbürgerschafts-/Wohnsitzregeln. Daher wird die Beendigung der Ansässigkeit im Allgemeinen durch die Ausreise aus Armenien, die Verlagerung der Lebensinteressen und die Einreichung der endgültigen Jahreserklärung erreicht.

State Revenue Committee of the Republic of Armenia

Siehe das vollständige Profil auf Englisch →