Armenia
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 18% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 20% |
| Kapitalgewinne | 0% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 20% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Anwesenheit in Armenien für 183 Tage oder mehr im Steuerjahr (Kalenderjahr)
- Mittelpunkt der Lebensinteressen in Armenien (Ort der primären persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, einschließlich Wohnsitz, Familie oder Hauptgeschäft)
- Im öffentlichen Dienst der Republik Armenien zu stehen, während man vorübergehend außerhalb Armeniens arbeitet
Die steuerliche Ansässigkeit basiert auf jährlichen Tageszählungen und dem Mittelpunkt der Lebensinteressen, ohne mehrjährige Nachwirkungen oder Staatsbürgerschafts-/Wohnsitzregeln. Daher wird die Beendigung der Ansässigkeit im Allgemeinen durch die Ausreise aus Armenien, die Verlagerung der Lebensinteressen und die Einreichung der endgültigen Jahreserklärung erreicht.