Argentina
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 30% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 35% |
| Kapitalgewinne | 0% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 21% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 365 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Argentinische Staatsangehörigkeit (gebürtig oder eingebürgert), bis die steuerliche Ansässigkeit nach dem Gesetz verloren geht
- Ausländische Person erhält dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Argentinien zu Migrationszwecken
- Ausländische Einzelperson wohnt länger als 12 aufeinanderfolgende Monate in Argentinien (Steueransässigkeit ab dem 13. Monat), vorübergehende Abwesenheiten von nicht mehr als 90 Tagen werden ignoriert
- Argentinischer Staatsbürger, der im Ausland arbeitet: Bleibt während der ersten 13 Monate im Ausland steuerlich ansässig und verliert die Ansässigkeit erst ab dem ersten Tag des 14. Monats oder bei Erlangung des dauerhaften Wohnsitzes im Ausland, je nachdem, was zuerst eintritt.
Die Beendigung des steuerlichen Wohnsitzes erfordert im Allgemeinen entweder den Erwerb eines dauerhaften Wohnsitzes im Ausland oder den Aufenthalt außerhalb Argentiniens für mehr als 12 Monate mit nur begrenzten kurzen Rückkehrbesuchen; es reicht nicht aus, einfach nur wegzuziehen oder unter eine Tagesgrenze zu fallen, aber es gibt keine lebenslange staatsbürgerschaftsbasierte oder fiktive Domizil-Nachwirkung.
Administración Federal de Ingresos Públicos (AFIP), Argentina