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Austria

Western Europe · AT · 91 Vertragspartner im Geltungsbereich

Steuerprofil

Körperschaftsteuer 23%
Persönliches Einkommen (Spitzensatz) 55%
Kapitalgewinne 27,5%
MwSt. / USt. (Standard) 20%
Steuersystem worldwide
Aufenthaltsgrenze 183 Tage
Ausreise-/Abflugsteuer Ja

Steuerliche Ansässigkeit

Österreich verwendet die Staatsbürgerschaft nicht als Auslöser für die Ansässigkeit, aber die steuerliche Ansässigkeit kann sich aus einem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ergeben und beginnt im Allgemeinen, sobald die 6-Monats-Regel erfüllt ist. Die Beendigung ist in der Regel durch die Aufgabe des Wohnsitzes und die Einhaltung der Schwellenwerte für den gewöhnlichen Aufenthalt/183 Tage möglich, obwohl tatsächliche Verbindungen und eine rückwirkende Behandlung den Austritt weniger sauber machen können als ein reines Tagessystem.

OECD

Siehe das vollständige Profil auf Englisch →