Austria
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 23% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 55% |
| Kapitalgewinne | 27,5% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 20% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Ja |
Steuerliche Ansässigkeit
- Wohnsitz in Österreich
- gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich
- Aufenthalt in Österreich überschreitet 6 Monate (183 Tage)
- 6-monatiger Aufenthalt gilt rückwirkend ab Aufenthaltsbeginn
- Ausländer mit einer Arbeitserlaubnis oder einem Arbeitsvertrag, der mehr als 6 Monate abdeckt
Österreich verwendet die Staatsbürgerschaft nicht als Auslöser für die Ansässigkeit, aber die steuerliche Ansässigkeit kann sich aus einem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ergeben und beginnt im Allgemeinen, sobald die 6-Monats-Regel erfüllt ist. Die Beendigung ist in der Regel durch die Aufgabe des Wohnsitzes und die Einhaltung der Schwellenwerte für den gewöhnlichen Aufenthalt/183 Tage möglich, obwohl tatsächliche Verbindungen und eine rückwirkende Behandlung den Austritt weniger sauber machen können als ein reines Tagessystem.