Aland
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 20% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 44% |
| Kapitalgewinne | 34% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 24% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | — |
| Ausreise-/Abflugsteuer | — |
Steuerliche Ansässigkeit
- Die steuerliche Ansässigkeit folgt den allgemeinen finnischen Regeln für natürliche Personen (Åland ist für die staatliche Einkommensteuer Teil Finnlands)
- einen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Finnland (einschließlich Åland) haben
- Aufenthalt in Finnland (einschließlich Åland) von mehr als 6 Monaten / ca. 183 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten
- für finnische Staatsbürger, die ausreisen: die Drei-Jahres-Regel – Vermutung der Ansässigkeit für das Ausreisejahr und die folgenden drei Steuerjahre, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass wesentliche/unerlässliche Bindungen zu Finnland beendet wurden
Åland hat kein eigenes separates Steueransässigkeitsregime; es gelten die finnischen Regeln. Physisches Verlassen und Trennen von Bindungen beendet in der Regel die Ansässigkeit, aber finnische Staatsbürger unterliegen einer dreijährigen Vermutung der fortgesetzten Ansässigkeit, es sei denn, sie können nachweisen, dass ihre wesentlichen Bindungen beendet wurden.
Finnish Tax Administration (applies to Åland for state income tax)