Azerbaijan
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 20% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 25% |
| Kapitalgewinne | 14% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 18% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- mehr als 182 Tage physische Anwesenheit in Aserbaidschan in einem Kalenderjahr
- im Staatsdienst im Ausland für die Republik Aserbaidschan während des Kalenderjahres oder innerhalb eines Kalenderjahres
- ständiger Wohnsitz in Aserbaidschan (Entscheidungskriterium, wenn die Tage in Aserbaidschan und im Ausland jeweils 182 nicht überschreiten)
- Ort (Zentrum) der lebenswichtigen Interessen in Aserbaidschan (gleiche Tie-Breaker-Bedingung)
- Ort des gewöhnlichen Aufenthalts in Aserbaidschan (gleiche Regelung zur Ermittlung des maßgeblichen Staates)
- Staatsbürgerschaft von Aserbaidschan (nur wenn keines der oben genannten Kriterien in einem Staat zutrifft und die Tage in Aserbaidschan und im Ausland jeweils 182 Tage nicht überschreiten)
Die steuerliche Ansässigkeit basiert hauptsächlich auf der jährlichen Tageszählung und einfachen Kriterien zur Ermittlung des Wohnsitzes; der Steuerkodex besagt, dass eine Person ab dem letzten Aufenthaltstag als nicht ansässig gilt, sofern sie auch im folgenden Steuerjahr nicht ansässig ist, und es gibt keine besonderen Wegzugs- oder mehrjährigen Nachlaufregeln, sodass die Beendigung der Ansässigkeit durch Wegzug und Verbleib unter den Schwellenwerten im Allgemeinen eintritt.
Ministry of Taxes of the Republic of Azerbaijan (via OECD tax residency guidance)