Bosnia and Herzegovina
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 10% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 10% |
| Kapitalgewinne | 10% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 17% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- wohnt normalerweise in Bosnien und Herzegowina
- domiziliert in einer juristischen Person von Bosnien und Herzegowina
- mehr als die Hälfte des Jahres in Bosnien und Herzegowina verbringt
- Zentrum der lebenswichtigen Interessen und ständiger Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina
Die offizielle Regel ist ein tatsächlicher Wohnsitztest: Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz aufgeben, die lokalen Domizil-/Dauerwohnsitzbindungen verlieren und die Zeitgrenze unterschreiten, sollte die Ansässigkeit enden. Es gibt keine staatsbürgerschaftsbasierte Steuer oder eine separate Domizil-/fiktive Domizil-Nachwirkung, die in der offiziellen Anleitung angegeben ist.