Bangladesh
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 27,5% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 25% |
| Kapitalgewinne | 15% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 15% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 182 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Mindestens 183 Tage im Einkommensjahr in Bangladesch verbringen
- Mindestens 90 Tage insgesamt in Bangladesch während des Einkommensjahres UND mindestens 365 Tage insgesamt in den 4 Jahren unmittelbar vor diesem Einkommensjahr
Die steuerliche Ansässigkeit von natürlichen Personen basiert ausschließlich auf physischen Anwesenheitstests, die Tag für Tag bewertet werden und von Jahr zu Jahr gelten. Unterschreitet man diese Schwellenwerte durch ausreichende Zeit außerhalb Bangladeschs, endet die steuerliche Ansässigkeit im Allgemeinen ohne jegliche „Nachwirkung“ von Wohnsitz oder Staatsbürgerschaft.