Belgium
Western Europe · BE · 95 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 25% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 50% |
| Kapitalgewinne | 10% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 21% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | — |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Ja |
Steuerliche Ansässigkeit
- Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in Belgien
- Sitz des Vermögens / Sitz der Vermögenswerte (Ort, von dem aus Vermögenswerte verwaltet werden) mit Sitz in Belgien
- Registrierung im belgischen Nationalregister / Melderegister der Gemeinde (widerlegbare Vermutung, Einwohner des Königreichs zu sein)
- für verheiratete oder rechtlich zusammenlebende Partner: Haushalt / Familienwohnsitz in Belgien (Mittelpunkt des Familienlebens; Ort, an dem sich die Familie befindet – unwiderlegbare Vermutung für das Paar)
Die Beendigung des belgischen Steuerwohnsitzes erfordert im Allgemeinen die Abmeldung bei der Gemeinde und die Begründung eines festen und dauerhaften Aufenthalts im Ausland (oftmals über etwa 24 Monate beurteilt), sodass ein bloßes Verlassen oder Unterschreiten einer Tagesgrenze nicht ausreicht. Die Wohnsitz- und „Sitz des Vermögens“-Tests sowie Vermutungen, die auf der Anmeldung und dem Familienwohnsitz basieren, können jemanden weiterhin als ansässig gelten lassen, bis er seinen Wohnsitz und seinen wirtschaftlichen Mittelpunkt tatsächlich verlagert.
FPS Finance (Federal Public Service Finance, Belgium) via OECD