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Belgium

Western Europe · BE · 95 Vertragspartner im Geltungsbereich

Steuerprofil

Körperschaftsteuer 25%
Persönliches Einkommen (Spitzensatz) 50%
Kapitalgewinne 10%
MwSt. / USt. (Standard) 21%
Steuersystem worldwide
Aufenthaltsgrenze
Ausreise-/Abflugsteuer Ja

Steuerliche Ansässigkeit

Die Beendigung des belgischen Steuerwohnsitzes erfordert im Allgemeinen die Abmeldung bei der Gemeinde und die Begründung eines festen und dauerhaften Aufenthalts im Ausland (oftmals über etwa 24 Monate beurteilt), sodass ein bloßes Verlassen oder Unterschreiten einer Tagesgrenze nicht ausreicht. Die Wohnsitz- und „Sitz des Vermögens“-Tests sowie Vermutungen, die auf der Anmeldung und dem Familienwohnsitz basieren, können jemanden weiterhin als ansässig gelten lassen, bis er seinen Wohnsitz und seinen wirtschaftlichen Mittelpunkt tatsächlich verlagert.

FPS Finance (Federal Public Service Finance, Belgium) via OECD

Siehe das vollständige Profil auf Englisch →