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Bulgaria

Eastern Europe · BG · 71 Vertragspartner im Geltungsbereich

Steuerprofil

Körperschaftsteuer 10%
Persönliches Einkommen (Spitzensatz) 10%
Kapitalgewinne
MwSt. / USt. (Standard) 20%
Steuersystem worldwide
Aufenthaltsgrenze 183 Tage
Ausreise-/Abflugsteuer Ja

Steuerliche Ansässigkeit

Die Beendigung der bulgarischen Steueransässigkeit erfordert im Allgemeinen sowohl die Ausreise aus Bulgarien, sodass Sie die 183-Tage-Regel oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht mehr erfüllen, als auch den Nachweis, dass sich Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Bindungen ins Ausland verlagert haben, was fallabhängig ist, aber es gibt keine Staatsbürgerschafts- oder lange „Nachlauf“-Regel.

National Revenue Agency of the Republic of Bulgaria (via OECD / official criteria as summarised by PwC)

Siehe das vollständige Profil auf Englisch →