Bulgaria
Eastern Europe · BG · 71 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 10% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 10% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 20% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Ja |
Steuerliche Ansässigkeit
- ständiger Wohnsitz in Bulgarien in Verbindung mit dem Mittelpunkt der Lebensinteressen in Bulgarien
- mehr als 183 Tage in Bulgarien innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten (ansässig für das Kalenderjahr, in dem der 183. Tag überschritten wird)
- im Ausland von bulgarischen staatlichen Stellen oder bulgarischen Organisationen eingesetzt
- Zentrum der lebenswichtigen Interessen in Bulgarien aufgrund persönlicher und wirtschaftlicher Beziehungen
Die Beendigung der bulgarischen Steueransässigkeit erfordert im Allgemeinen sowohl die Ausreise aus Bulgarien, sodass Sie die 183-Tage-Regel oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht mehr erfüllen, als auch den Nachweis, dass sich Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Bindungen ins Ausland verlagert haben, was fallabhängig ist, aber es gibt keine Staatsbürgerschafts- oder lange „Nachlauf“-Regel.