Bahrain
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 0% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 0% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 10% |
| Steuersystem | no income tax |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Kein allgemeines Einkommensteuerrecht für natürliche Personen; Wohnsitz nicht für Zwecke der Einkommensteuer definiert
- Die Anspruchsberechtigung für die Ansässigkeitsbescheinigung für steuerliche Zwecke richtet sich nach den nationalen Kriterien Bahrains (für Abkommens-/Verwaltungszwecke) und nicht nach einer Regelung zur Zählung von Tagen für die Einkommensteuer.
Bahrain hat keine allgemeine Einkommensteuer für natürliche Personen, und seine offizielle Auslegung besagt, dass der Wohnsitz für Zwecke der Einkommensteuer nicht definiert ist. Das bedeutet, dass es keinen staatsbürger- oder domizilbasierten Schwanz zu brechen gibt; das Verlassen Bahrains ist für steuerliche Wohnsitzzwecke im Allgemeinen einfach, da kein Einkommensteuer-Wohnsitzstatus aufgelöst werden muss.