Burundi
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 30% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 30% |
| Kapitalgewinne | 15% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 18% |
| Steuersystem | territorial |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- physische Anwesenheit von mehr als 183 Tagen im Jahr
- Hauptwohnsitz in Burundi
Offizielle Leitlinien besagen, dass eine Person in Burundi ansässig wird, wenn sie sich mehr als 183 Tage im Jahr dort aufhält, wobei keine offizielle Regelung bezüglich Wohnsitz oder Staatsbürgerschaft aufgeführt ist. Die Ausreise ist vergleichsweise einfach, da die Ansässigkeit endet, sobald der Tageszählungstest nicht mehr erfüllt ist und keine Ausreisesteuer oder Mehrjahresregel genannt wird.