Saint Barthelemy
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 0% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 0% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 0% |
| Steuersystem | no income tax |
| Aufenthaltsgrenze | — |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- physische Präsenz und steuerlicher Wohnsitz in Saint-Barthélemy für mehr als 5 aufeinanderfolgende Jahre, um dort steuerlich ansässig zu werden (danach gelten für die meisten persönlichen Einkünfte lokale Regeln ohne Einkommensteuer)
- Bevor sie 5 Jahre Wohnsitz auf Saint-Barthélemy haben, werden Personen weiterhin nach den Regeln der Einkommensteuer des französischen Mutterlandes für ihr relevantes Einkommen als steuerlich ansässig in Frankreich behandelt.
Saint-Barthélemy hat keine Einkommensteuer und keine expliziten Wohnsitz- oder Wegzugsregeln, sodass die Beendigung der steuerlichen Ansässigkeit im Wesentlichen darin besteht, den Wohnsitz und den steuerlichen Wohnsitz dort aufzugeben und woanders steuerlich ansässig zu werden; die Hauptkomplikation ist das französische Recht, das Neuankömmlinge und Wegziehende, insbesondere innerhalb der ersten 5 Jahre, für bestimmte Einkünfte weiterhin als französische Steueransässige behandeln kann.
Collectivité de Saint-Barthélemy / République Française (Code des contributions de la collectivité)