Bolivia
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 25% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 13% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 13% |
| Steuersystem | territorial |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Rechtmäßiger Wohnsitz (residencia legal) in Bolivien, anerkannt von der Steuerbehörde (Servicio de Impuestos Nacionales)
- Als steuerlich ansässiger Steuerzahler mit einer bolivianischen Steuernummer (NIT/Código de Identificación) bei der bolivianischen Steuerbehörde (SIN) registriert sein
- Erfüllung der Voraussetzungen, um als steuerlich ansässig für den Impuesto a las Grandes Fortunas (Vermögensteuer) zu gelten – d. h. eine natürliche Person, die im Plurinationalen Staat Bolivien als ansässig gilt und über Vermögen in Bolivien und/oder im Ausland verfügt, das den gesetzlichen Schwellenwert übersteigt
Bolivien besteuert Einzelpersonen nicht auf weltweites Einkommen auf reiner Staatsbürgerschafts- oder Ansässigkeitsbasis. Daher beinhaltet die Beendigung der steuerlichen Ansässigkeit in der Praxis im Allgemeinen die Beendigung der rechtlichen Ansässigkeit/Registrierung beim SIN und die Ausreise aus dem Land, ohne mehrjährige Nachlaufregelungen; nur Vermögensteuerverpflichtungen können fortbestehen, solange man noch die Definition der Ansässigkeit erfüllt.
Servicio de Impuestos Nacionales (summarised in ECOVIS Bolivia tax guide)