Belarus
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 20% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 15% |
| Kapitalgewinne | 13% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 20% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- physisch mehr als 183 Tage in einem Kalenderjahr (Steuerjahr 1. Januar – 31. Dezember) in Belarus anwesend
- als belarussischer Steueransässiger für das laufende Jahr behandelt, wenn er sich im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Belarus aufgehalten hat, bis der Status für das laufende Jahr ermittelt werden kann
- wenn die Person im Kalenderjahr weniger als 183 Tage physisch in Belarus anwesend ist, aber in keinem Staat für mehr als 183 Tage im betreffenden Jahr steuerlich ansässig ist, kann die belarussische Staatsbürgerschaft oder eine belarussische Aufenthaltserlaubnis die Person zu einem belarussischen Steueransässigen machen (Entscheidungskriterium, wenn andernfalls für Steuerzwecke staatenlos)
Das belarussische Recht verwendet einen einfachen 183-Tage-Physispräsenzvortest und erkennt den Wohnsitz für steuerliche Zwecke ausdrücklich nicht an, sodass das Unterschreiten des Tageslimits und/oder der Erwerb der steuerlichen Ansässigkeit anderswo im Allgemeinen die belarussische steuerliche Ansässigkeit ohne mehrjährige Nachlaufregeln beendet.