Cook Islands
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 20% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 30% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 12,5% |
| Steuersystem | territorial |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Wohnsitz auf den Cookinseln und persönliche Anwesenheit auf den Cookinseln für mehr als 183 Tage in einem Zeitraum von 12 Monaten
Eine Person gilt nur dann als ansässig, wenn sie ihren Wohnsitz auf den Cookinseln hat und sich dort mehr als 183 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums aufhält. Daher sollte die Aufgabe des Wohnsitzes dort und das Unterschreiten der 183-Tage-Anwesenheitsschwelle die steuerliche Ansässigkeit sauber beenden.