Czechia
Eastern Europe · CZ · 91 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 21% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 23% |
| Kapitalgewinne | 0% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 21% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Ja |
Steuerliche Ansässigkeit
- einen Wohnsitz in Tschechien, definiert als ein ständiges Zuhause, bei dem die Umstände auf die Absicht hindeuten, sich dauerhaft aufzuhalten
- mit gewöhnlichem Aufenthalt in Tschechien, definiert als Aufenthalt in Tschechien für mindestens 183 Tage im betreffenden Kalenderjahr (ununterbrochen oder in mehreren Zeiträumen, jeder angefangene Tag wird gezählt)
Die steuerliche Ansässigkeit basiert auf dem Wohnsitz oder 183+ Tagen, daher endet sie im Allgemeinen durch den Verzicht auf eine ständige Wohnstätte und das Unterschreiten der 183-Tage-Schwelle, oft in Kombination mit dem Erwerb der Ansässigkeit an einem anderen Ort; es gibt keine Wegzugsteuer oder ein besonderes formelles Wegzugsverfahren, aber die Person muss in der Lage sein, die Nichtansässigkeit nachzuweisen und die Steuerschulden des letzten Jahres zu erfüllen.
Czech Ministry of Finance / Public Administration Portal (gov.cz)