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Djibouti

Eastern Africa · DJ · 0 Vertragspartner im Geltungsbereich

Steuerprofil

Körperschaftsteuer 25%
Persönliches Einkommen (Spitzensatz) 40%
Kapitalgewinne 25%
MwSt. / USt. (Standard) 10%
Steuersystem worldwide
Aufenthaltsgrenze 183 Tage
Ausreise-/Abflugsteuer Nein

Steuerliche Ansässigkeit

Die Einkommensteuer von Dschibuti gilt für Einzelpersonen (Staatsangehörige oder Ausländer), die länger als sechs Monate in Dschibuti arbeiten. Die Beendigung der Arbeit und die Anwesenheit in Dschibuti unterhalb dieses Zeitraums beenden im Allgemeinen die Steuerschuld, ohne dass es Beweise für staatsbürgerschafts- oder wohnsitzbasierte Nachwirkungen gibt.

Andersen Global – Djibouti tax country guide (summarizing Djibouti tax law)

Siehe das vollständige Profil auf Englisch →