Djibouti
Eastern Africa · DJ · 0 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 25% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 40% |
| Kapitalgewinne | 25% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 10% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Die Arbeit in Dschibuti für mehr als sechs Monate im Jahr (mehr als 183 Tage) löst die Einkommensteuer auf Erwerbseinkommen aus.
Die Einkommensteuer von Dschibuti gilt für Einzelpersonen (Staatsangehörige oder Ausländer), die länger als sechs Monate in Dschibuti arbeiten. Die Beendigung der Arbeit und die Anwesenheit in Dschibuti unterhalb dieses Zeitraums beenden im Allgemeinen die Steuerschuld, ohne dass es Beweise für staatsbürgerschafts- oder wohnsitzbasierte Nachwirkungen gibt.
Andersen Global – Djibouti tax country guide (summarizing Djibouti tax law)