Denmark
Northern Europe · DK · 70 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 22% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 60,5% |
| Kapitalgewinne | 42% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 25% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Ja |
Steuerliche Ansässigkeit
- Wohnsitz in Dänemark (Wohnsitznahme in einem Haus in Dänemark)
- ununterbrochener Aufenthalt in Dänemark von mehr als 6 Monaten (kurze Urlaubsabwesenheiten im Ausland unterbrechen den Zeitraum nicht)
- Besitz oder Miete eines Hauses in Dänemark und tatsächlicher Umzug dorthin (ein reiner Kauf ohne Umzug löst nicht automatisch eine volle Steuerpflicht aus)
- wenn Sie sich nicht länger als 3 aufeinanderfolgende Monate oder nicht länger als 180 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten in Dänemark aufhalten, nur wenn der Aufenthalt rein touristischer Natur ist und ohne jegliche Form von Beschäftigung; eine Überschreitung dieser Frist ohne Arbeit kann zur Beurteilung des Wohnsitzes beitragen
Die steuerliche Ansässigkeit endet im Allgemeinen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Dänemark aufgeben und den 6-monatigen Aufenthaltestest nicht mehr erfüllen. Die Beibehaltung eines Wohnsitzes oder die Verbringung erheblicher Zeit in Dänemark kann jedoch die volle Steuerpflicht aufrechterhalten oder erneut auslösen, sodass ein sauberer Wohnsitzwechsel oft ein vollständiges Wegziehen und eine Begrenzung der anschließenden Anwesenheit erfordert.