Eritrea
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 30% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 30% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 3% |
| Steuersystem | territorial |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- physisch in Eritrea für mehr als 183 Tage in einem Kalenderjahr anwesend (Artikel 2, Einkommensteuer-Proklamation Nr. 118/2016)
- einen Wohnsitz in Eritrea haben, wie im eritreischen Zivilgesetzbuch (Artikel 2, Einkommensteuergesetz Nr. 118/2016) bestimmt
- die Geschäftsführung und Kontrolle eines Unternehmens in Eritrea (Artikel 2, Einkommensteuergesetz Nr. 118/2016)
- als eritreischer Staatsbürger, der der 2%igen Erholungs- und Rehabilitationssteuer auf Einkommen unterliegt, das im Ausland erzielt wurde
Die Beendigung eritreischer Steuerpflichten ist schwierig, da Eritrea sowohl Einwohner auf weltweites Einkommen als auch seine Bürger im Ausland über die 2%ige Wiederherstellungs- und Rehabilitationssteuer besteuert und die Beendigung des Wohnsitzes eine dauerhafte Ausreise, die Begründung eines Wohnsitzes an einem anderen Ort, eine formelle Benachrichtigung und eine Steuerbescheinigung erfordert.