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Eritrea

Eastern Africa · ER · 0 Vertragspartner im Geltungsbereich

Steuerprofil

Körperschaftsteuer 30%
Persönliches Einkommen (Spitzensatz) 30%
Kapitalgewinne
MwSt. / USt. (Standard) 3%
Steuersystem territorial
Aufenthaltsgrenze 183 Tage
Ausreise-/Abflugsteuer Nein

Steuerliche Ansässigkeit

Die Beendigung eritreischer Steuerpflichten ist schwierig, da Eritrea sowohl Einwohner auf weltweites Einkommen als auch seine Bürger im Ausland über die 2%ige Wiederherstellungs- und Rehabilitationssteuer besteuert und die Beendigung des Wohnsitzes eine dauerhafte Ausreise, die Begründung eines Wohnsitzes an einem anderen Ort, eine formelle Benachrichtigung und eine Steuerbescheinigung erfordert.

Eritrean Income Tax Proclamation No. 118/2016 (as summarized by Heavnn University) and Government of Eritrea – Recovery and Rehabilitation Tax (Eritrean Embassy)

Siehe das vollständige Profil auf Englisch →