Spain
Southern Europe · ES · 103 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 25% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 47% |
| Kapitalgewinne | 28% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 21% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Ja |
Steuerliche Ansässigkeit
- Mehr als 183 Tage Aufenthalt in Spanien während des Kalenderjahres (sporadische Abwesenheiten zählen, es sei denn, der steuerliche Wohnsitz in einem anderen Land wird nachgewiesen; besondere strengere Nachweise, wenn das andere Land ein Steuerparadies ist)
- Hauptsitz oder Basis der wirtschaftlichen Aktivitäten oder Interessen in Spanien, direkt oder indirekt
- Vermutung des Wohnsitzes, wenn Ehegatte (nicht rechtlich getrennt) und minderjährige unterhaltsberechtigte Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird
Die Beendigung des spanischen steuerlichen Wohnsitzes erfordert in der Regel, dass man sich weniger als 184 Tage in Spanien aufhält und seinen wirtschaftlichen und familiären Schwerpunkt ins Ausland verlagert. Der Nachweis des ausländischen steuerlichen Wohnsitzes kann manchmal erforderlich sein, insbesondere bei Umzügen in Steueroasen. Es gibt keine allgemeine staatsbürgerschafts- oder domizilbasierte Nachwirkung, aber Anti-Vermeidungsregeln und die Familienvermutung können es in der Praxis erschweren, einen klaren Bruch nachzuweisen.
Agencia Estatal de Administración Tributaria (Agencia Tributaria)