Finland
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 20% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 44,25% |
| Kapitalgewinne | 34% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 25,5% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Ja |
Steuerliche Ansässigkeit
- dauerhafter Wohnsitz oder Hauptwohnsitz in Finnland
- dauerhafter Aufenthalt in Finnland von mehr als sechs Monaten (vorübergehende Abwesenheiten werden ignoriert)
- für finnische Staatsbürger, die Finnland verlassen: gelten als wohnhaft für das Jahr der Ausreise und die folgenden drei Kalenderjahre, es sei denn, sie weisen keine wesentlichen Bindungen zu Finnland nach (Drei-Jahres-Regel)
- wesentliche Bindungen zu Finnland für finnische Staatsbürger während des dreijährigen Geltungszeitraums (z. B. ständiger Wohnsitz verfügbar, Familie in Finnland, Anstellung oder Geschäft, andere starke soziale/wirtschaftliche Bindungen)
Nicht-Bürger beenden ihren Wohnsitz in der Regel mit der Ausreise, wenn sie nicht mehr als sechs Monate dort leben oder sich aufhalten, aber finnische Staatsbürger haben eine dreijährige angenommene Wohnsitzfrist, die sie nur durch den Nachweis beenden können, dass ihre wesentlichen Bindungen (Wohnsitz, Familie, Arbeit usw.) beendet wurden.