France
Western Europe · FR · 125 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 25% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 45% |
| Kapitalgewinne | 30% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 20% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Ja |
Steuerliche Ansässigkeit
- Haushalt (Foyer) in Frankreich: Ihr gewöhnlicher und ständiger Wohnsitz, normalerweise dort, wo Ihr Ehepartner/Partner und/oder Ihre Kinder leben
- Hauptwohnsitz / Hauptaufenthaltsort in Frankreich: dort, wo Sie sich die meiste Zeit des Jahres physisch aufhalten; wenn Sie sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Frankreich aufhalten, ist Ihr Hauptwohnsitz in Frankreich
- hauptberufliche Tätigkeit in Frankreich: unselbstständige oder selbstständige Erwerbstätigkeit in Frankreich als Hauptbeschäftigung (nicht nur neben- oder nebenberuflich)
- Zentrum der wirtschaftlichen Interessen in Frankreich: wo Sie den Großteil Ihres Einkommens beziehen, Ihre Hauptinvestitionen tätigen, den Sitz Ihres Unternehmens haben oder das Zentrum Ihrer beruflichen Tätigkeiten
Die Beendigung des französischen steuerlichen Wohnsitzes erfordert im Allgemeinen die Verlagerung Ihres Wohnsitzes, Ihres Hauptaufenthalts, Ihrer Hauptarbeit und Ihres Zentrums wirtschaftlicher Interessen ins Ausland, sodass keines der Kriterien des Artikels 4 B erfüllt ist. Dies ist konzeptionell unkompliziert, kann aber bei verbleibenden familiären, beruflichen oder investitionsbezogenen Bindungen in Frankreich sehr faktenintensiv sein. Es gibt keine staatsbürgerschaftsbasierte Besteuerung oder eine explizite mehrjährige Domizil-Nachwirkung, aber die Aufrechterhaltung enger persönlicher oder wirtschaftlicher Bindungen in Frankreich kann es erschweren, nachzuweisen, dass der Wohnsitz beendet wurde.