United Kingdom
Northern Europe · GB · 131 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 25% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 45% |
| Kapitalgewinne | 24% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 20% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Automatische UK-Prüfung: 183 oder mehr Tage im Vereinigten Königreich im Steuerjahr
- Automatische britische Prüfung: Nur im Vereinigten Königreich für mindestens 91 aufeinanderfolgende Tage, mit mindestens 30 Tagen Besuch oder Aufenthalt in diesem Zuhause im Steuerjahr
- Automatische britische Prüfung: Vollzeitbeschäftigung im Vereinigten Königreich für einen ununterbrochenen Zeitraum von 365 Tagen, wobei mindestens ein Tag dieses Zeitraums in das zu prüfende Steuerjahr fällt
- Sufficient ties test: Kombination aus Tagen im Vereinigten Königreich (zwischen 16 und 182) und Verbindungen zum Vereinigten Königreich (Familienverbindung, Wohnraumverbindung, Arbeitsverbindung, 90-Tage-Verbindung, Länderverbindung) gemäß dem Statutory Residence Test
- Automatische Auslandsprüfung: zuvor im Vereinigten Königreich ansässig und weniger als 16 Tage im Vereinigten Königreich im Steuerjahr
- Automatische Auslandstests: Nicht im Vereinigten Königreich ansässig in einem der 3 vorangegangenen Steuerjahre und weniger als 46 Tage im Vereinigten Königreich im Steuerjahr
- Automatischer Auslandstest: Vollzeit im Ausland arbeiten (durchschnittlich mindestens 35 Stunden pro Woche), weniger als 91 Tage im Vereinigten Königreich und nicht mehr als 30 Arbeitstage im Vereinigten Königreich im Steuerjahr
Die Beendigung der steuerlichen Ansässigkeit im Vereinigten Königreich erfordert in der Regel, dass man Arbeit und Wohnsitz außerhalb des Vereinigten Königreichs hat und die Tage im Vereinigten Königreich innerhalb der Grenzen des automatischen Auslandstests hält, aber der Statutory Residence Test und die Regeln für ausreichende Bindungen machen die Planung und die Führung von Aufzeichnungen relativ komplex. Der Wohnsitz kann für einige Steuern (z. B. Erbschaftsteuer) immer noch eine Rolle spielen, aber Einkommensteuer und Kapitalertragsteuer basieren nun auf der Ansässigkeit.