Ghana
Western Africa · GH · 11 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 25% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 35% |
| Kapitalgewinne | 0% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 15% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Ein ghanaischer Staatsbürger, der KEINEN dauerhaften Wohnsitz außerhalb Ghanas hat und das ganze Steuerjahr in diesem ausländischen Wohnsitz lebt, gilt für dieses Jahr als ansässig.
- Anwesenheit in Ghana für insgesamt 183 Tage oder mehr in einem beliebigen 12-Monats-Zeitraum, der innerhalb des Steuerjahres beginnt oder endet
- Angestellter oder Beamter der Regierung von Ghana, der im Steuerjahr im Ausland eingesetzt war
- Ghanaischer Staatsbürger, der sich vorübergehend nicht länger als 365 aufeinanderfolgende Tage außerhalb Ghanas aufhält und einen ständigen Wohnsitz in Ghana hat
Nicht-Staatsbürger können ihren Wohnsitz in der Regel aufgeben, indem sie ausreisen und unter der 183-Tage-Grenze bleiben. Ghanaische Staatsbürger bleiben jedoch weiterhin ansässig, wenn sie einen dauerhaften Wohnsitz in Ghana unterhalten oder weniger als 365 Tage abwesend sind. Daher erfordert die Beendigung steuerlicher Bindungen in der Regel sowohl die Ausreise als auch die Aufgabe eines ghanaischen Dauerwohnsitzes.