Greenland
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 25% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 44% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 0% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Ja |
Steuerliche Ansässigkeit
- domiziliert in Grönland (Wohnsitz/Heimat in Grönland haben)
- mindestens 6 Monate in Grönland bleiben, einschließlich kurzer Aufenthalte außerhalb Grönlands für Feiertage usw.
Die steuerliche Ansässigkeit endet, wenn Sie Ihren Wohnsitz (Domizil) in Grönland aufgeben und sich dort nicht mehr für einen Zeitraum von 6 Monaten aufhalten. Ein sauberer Weggang erfordert daher im Allgemeinen die Aufgabe Ihres Wohnsitzes in Grönland und die Begrenzung der Aufenthaltszeit in Grönland auf unter sechs Monate. Es gibt keine staatsbürgerschaftsbasierte oder explizite mehrjährige Nachfrist, aber ein fortbestehender Wohnsitz oder lange Aufenthalte können Sie weiterhin ansässig halten.