Equatorial Guinea
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 25% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 25% |
| Kapitalgewinne | 25% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 15% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | — |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- physische Präsenz in Äquatorialguinea für mehr als drei Monate in einem Kalenderjahr bei Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit oder Erbringung bezahlter Dienstleistungen
- physische Präsenz in Äquatorialguinea für mehr als sechs Monate innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren bei Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit oder Erbringung bezahlter Dienstleistungen
- für Einzelpersonen im Kohlenwasserstoffsektor: physische Anwesenheit in Äquatorialguinea für mehr als drei Monate in einem Kalenderjahr während der Tätigkeit in diesem Sektor
- eine Wohnung in Äquatorialguinea als Eigentümer, wirtschaftlicher Eigentümer oder Mieter besitzen
- Hauptwohnsitz in Äquatorialguinea
Die steuerliche Ansässigkeit basiert auf physischer Anwesenheit in Verbindung mit wirtschaftlicher Tätigkeit oder bezahlten Dienstleistungen und alternativ auf dem Besitz einer Wohnung oder eines Hauptwohnsitzes, sodass die Beendigung der Ansässigkeit im Allgemeinen nur das Verlassen Äquatorialguineas, das Unterschreiten der Anwesenheitsschwellen und die Aufgabe des lokalen Wohnsitzes/Hauptwohnsitzes ohne fortlaufende Ansässigkeits- oder staatsbürgerschaftsbasierte Besteuerung erfordert.
Legacy Tax Resolution Services (summarizing Equatorial Guinea income tax law)