Greece
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 22% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 44% |
| Kapitalgewinne | 15% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 24% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Ja |
Steuerliche Ansässigkeit
- Aufenthalt in Griechenland von mehr als 183 Tagen insgesamt innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten
- Zentrum der Lebensinteressen (persönliche, familiäre, wirtschaftliche und soziale Bindungen) in Griechenland, ganzheitlich beurteilt, wenn die Tageszählung nicht entscheidend ist
- Formelle Registrierung / Einstufung als griechischer Steueransässiger im AADE-System bis zur offiziellen Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes ins Ausland
Die Beendigung der griechischen Steueransässigkeit erfordert nicht nur die Ausreise und den Aufenthalt im Ausland für mehr als 183 Tage, sondern auch die formelle Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes und den Nachweis, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen außerhalb Griechenlands liegt, so dass es sich um einen administrativen und beweisrechtlichen Prozess und nicht um einen automatischen handelt.
Independent Authority for Public Revenue (AADE) / Hellenic Republic – gov.gr