Guinea-Bissau
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Was ist das Steuersystem in Guinea-Bissau?
Guinea-Bissau operiert ein territorial abgegrenztes Steuersystem. Der Spitzensteuersatz für die Einkommensteuer beträgt 0 %, während der Körperschaftsteuersatz 25 % beträgt.
Common questions
- Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Guinea-Bissau?
- Der Körperschaftsteuersatz in Guinea-Bissau beträgt 25 %.
- Wie hoch ist der Standard-Mehrwertsteuersatz in Guinea-Bissau?
- Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Guinea-Bissau beträgt 15 %.
- Gibt es in Guinea-Bissau eine Wegzugsteuer?
- Guinea-Bissau hat keine Wegzugsteuer.
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 25% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 0% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 15% |
| Steuersystem | territorial |
| Aufenthaltsgrenze | — |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- 183+ Tage in Guinea-Bissau während des Steuerjahres
Die steuerliche Ansässigkeit basiert auf der physischen Anwesenheit (183+ Tage); das Verlassen des Landes und der Aufenthalt unterhalb dieser Schwelle in zukünftigen Jahren beendet im Allgemeinen die steuerliche Ansässigkeit, ohne dass Nachweise für staatsbürgerschafts- oder domizilbasierte Nachregelungen vorliegen.