Croatia
Southern Europe · HR · 63 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 18% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 33% |
| Kapitalgewinne | 10% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 25% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- 183+ Tage physisch anwesend in einem oder zwei Kalenderjahren
- Immobilien, die sich über 183+ Tage in einem oder zwei Kalenderjahren im Eigentum oder zur Verfügung befinden
- dauerhafter Wohnsitz in Kroatien (für Vertrags-Tie-Breaker)
- Zentrum der lebenswichtigen Interessen
- gewöhnlicher Aufenthalt
- Nationalitätsregel zur Beilegung von Streitigkeiten im Rahmen eines Vertrags
Die offizielle Anleitung Kroatiens verwendet Tests zur Zählung der Tage und zur Verfügbarkeit des Wohnsitzes, sodass eine Wegzugsmeldung unkompliziert sein kann, wenn die Person keine kroatische Unterkunft mehr hat und unter 183 Tagen bleibt. Weniger einfach ist dies, wenn Faktoren wie der ständige Wohnsitz oder die vertraglichen Regelungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bestehen bleiben, da die Behörde auch familiäre Bindungen, den gewöhnlichen Aufenthalt und den Mittelpunkt der Lebensinteressen prüft.