Haiti
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 30% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 30% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 10% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | — |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Personen, die ihren Wohnsitz in Haiti haben, gelten für die Einkommensteuer als ansässig.
- Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Haiti haben, gelten für die Einkommensteuer als ansässig.
- Personen, die sich während eines Steuerjahres (1. Oktober bis 30. September) länger als 183 Tage in Haiti aufhalten, gelten für Einkommensteuerzwecke als ansässig.
Die steuerliche Ansässigkeit basiert auf dem Wohnsitz, dem gewöhnlichen Aufenthalt oder der Anwesenheit über 183 Tage. Ein einfaches Verlassen und Unterschreiten der Tagesanzahl reicht daher möglicherweise nicht aus, wenn eine Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Haiti beibehält. Die Beendigung der Ansässigkeit erfordert im Allgemeinen die Begründung eines Wohnsitzes und gewöhnlichen Aufenthalts an einem anderen Ort sowie die Trennung persönlicher und wirtschaftlicher Bindungen zu Haiti.