Hungary
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 9% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 15% |
| Kapitalgewinne | 15% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 27% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Ja |
Steuerliche Ansässigkeit
- Ungarischer Staatsbürger (ansässige Privatperson), es sei denn, es handelt sich um einen Doppelbürger ohne ständigen oder gewöhnlichen Wohnsitz in Ungarn
- EWR-Staatsangehöriger, der sein Aufenthaltsrecht in Ungarn für mehr als 3 Monate ausübt und mindestens 183 Tage im Kalenderjahr in Ungarn verbringt
- Dritterstaatsangehöriger mit ungarischem Daueraufenthaltsstatus oder staatenlose Person
- Nur der ständige Wohnsitz (ständige Wohnsitz) ist in Ungarn
- Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich in Ungarn, wenn kein ständiger Wohnsitz oder mehrere ständige Wohnsitze vorhanden sind
- Gewöhnlicher Aufenthalt (habitual abode) in Ungarn, wenn keine Hauptwohnung oder mehrere Hauptwohnungen vorhanden sind und der Mittelpunkt der Lebensinteressen unbekannt ist, einschließlich eines Aufenthalts von mindestens 183 Tagen in Ungarn in einem Kalenderjahr
Ungarn hat keine Wohnsitz-basierte Nachversteuerung oder Wegzugsteuer, und es gibt kein formelles Steuer-Exit-Verfahren. Daher ergibt sich die Beendigung des Wohnsitzes im Allgemeinen daraus, dass die gesetzlichen oder Tie-Breaker-Kriterien nicht mehr erfüllt sind. Die ungarische Staatsbürgerschaft und breite Kriterien für den Wohnsitz im Inland (einschließlich des Zentrums der Lebensinteressen und des gewöhnlichen Aufenthalts) bedeuten jedoch, dass das bloße Unterschreiten von 183 Tagen möglicherweise nicht immer ausreicht.
National Tax and Customs Administration of Hungary (NAV) via OECD