Hungary
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Was sind die wichtigsten Steuersätze in Ungarn?
Ungarn hat einen Spitzensteuersatz von 15 % für die Einkommensteuer natürlicher Personen, einen Körperschaftsteuersatz von 9 % und einen Standard-Mehrwertsteuersatz von 27 %.
Common questions
- Wie ist das ungarische Steuersystem?
- Ungarn operiert mit einem weltweiten Steuersystem. Es hat 86 Doppelbesteuerungsabkommen.
- Wie besteuert Ungarn Kryptowährungen?
- Kryptowährungen werden in Ungarn als Einkommen besteuert, mit einem Spitzensteuersatz von 15 %. Eine langfristige Befreiung ist nicht verfügbar.
- Was sind die Aufenthaltsanforderungen in Ungarn?
- Der steuerliche Wohnsitz in Ungarn wird nach 183 Tagen begründet. Das Land bietet ein Golden Visa Programm ab 280.000 USD und ein Nomadenvisum an.
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 9% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 15% |
| Kapitalgewinne | 15% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 27% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Ja |
Steuerliche Ansässigkeit
- Ungarischer Staatsbürger (ansässige Privatperson), es sei denn, es handelt sich um einen Doppelbürger ohne ständigen oder gewöhnlichen Wohnsitz in Ungarn
- EWR-Staatsangehöriger, der sein Aufenthaltsrecht in Ungarn für mehr als 3 Monate ausübt und mindestens 183 Tage im Kalenderjahr in Ungarn verbringt
- Dritterstaatsangehöriger mit ungarischem Daueraufenthaltsstatus oder staatenlose Person
- Nur der ständige Wohnsitz (ständige Wohnsitz) ist in Ungarn
- Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich in Ungarn, wenn kein ständiger Wohnsitz oder mehrere ständige Wohnsitze vorhanden sind
- Gewöhnlicher Aufenthalt (habitual abode) in Ungarn, wenn keine Hauptwohnung oder mehrere Hauptwohnungen vorhanden sind und der Mittelpunkt der Lebensinteressen unbekannt ist, einschließlich eines Aufenthalts von mindestens 183 Tagen in Ungarn in einem Kalenderjahr
Ungarn hat keine Wohnsitz-basierte Nachversteuerung oder Wegzugsteuer, und es gibt kein formelles Steuer-Exit-Verfahren. Daher ergibt sich die Beendigung des Wohnsitzes im Allgemeinen daraus, dass die gesetzlichen oder Tie-Breaker-Kriterien nicht mehr erfüllt sind. Die ungarische Staatsbürgerschaft und breite Kriterien für den Wohnsitz im Inland (einschließlich des Zentrums der Lebensinteressen und des gewöhnlichen Aufenthalts) bedeuten jedoch, dass das bloße Unterschreiten von 183 Tagen möglicherweise nicht immer ausreicht.
National Tax and Customs Administration of Hungary (NAV) via OECD