Indonesia
South-Eastern Asia · ID · 71 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 22% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 35% |
| Kapitalgewinne | 0,1% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 12% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Wohnhaft in Indonesien (verfügt über eine ihm zur Verfügung stehende Wohnstätte, die nicht nur vorübergehend ist, Haupttätigkeitsschwerpunkt und gewöhnlicher Aufenthalt in Indonesien)
- Mehr als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten in Indonesien anwesend
- In Indonesien während eines Geschäftsjahres anwesend und beabsichtigt, in Indonesien zu wohnen (nachgewiesen durch KITAP, VITAS >183 Tage, ITAS >183 Tage oder Verträge/andere Dokumente, die eine Aufenthaltsabsicht von >183 Tagen zeigen)
Die Beendigung der indonesischen Steueransässigkeit erfordert im Allgemeinen die Ausreise und einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Ausland, den Nachweis, dass Ihr ständiger Wohnsitz, Ihre Haupttätigkeiten und Ihre steuerliche Ansässigkeit ins Ausland verlagert wurden, sowie die Einholung eines Bestätigungsschreibens der Generaldirektion Steuern. Dies ist also aufwendiger als eine einfache Tageszählung, aber es gibt keine staatsbürgerschaftsbasierte oder mehrjährige Nachsteuer.
Directorate General of Taxes, Ministry of Finance of the Republic of Indonesia