India
Southern Asia · IN · 97 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 25% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 39% |
| Kapitalgewinne | 12,5% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 18% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 182 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Physisch in Indien für 182 Tage oder mehr im betreffenden Geschäftsjahr anwesend (Abschnitt 6(1)(a) IT Act)
- Physisch in Indien für 60 Tage oder mehr im betreffenden Finanzjahr UND 365 Tage oder mehr während der 4 unmittelbar vorangegangenen Finanzjahre anwesend (Abschnitt 6(1)(c) IT Act)
- Für indische Staatsbürger oder Personen indischer Herkunft, die Indien besuchen: Der 60-Tage-Test ist auf 120 Tage gelockert, wenn das Gesamteinkommen (außer Einkommen aus ausländischen Quellen) im Jahr 15 Lakh INR übersteigt (Finance Act 2020, Satz 6)[7]
- Indischer Staatsbürger gilt als ansässig, wenn das Gesamteinkommen (außer Einkünften aus ausländischen Quellen) im Jahr INR 15 Lakh übersteigt UND die Person aufgrund von Wohnsitz, Ansässigkeit oder ähnlichen Kriterien in keinem anderen Land steuerpflichtig ist (Abschnitt 6(1A) „als ansässig geltend“)[7]
- Resident but not ordinarily resident (RNOR) und Resident and ordinarily resident (ROR) Subtests gelten nur, nachdem die grundlegende Ansässigkeit erfüllt ist, basierend auf der Anzahl der Jahre der Ansässigkeit und der Anzahl der Tage des Aufenthalts in den Vorjahren (Tail-Tests für den Umfang der Besteuerung)[2][4]
Indien verwendet eine Zinsberechnungsmethode und eine spezifische Regel für als ansässig geltende Personen; die Ansässigkeit endet im Allgemeinen durch Unterschreiten der Schwellenwerte der indischen Präsenz und die Sicherstellung der Steuerpflicht im Ausland, aber indische Staatsbürger mit hohem indischem Einkommen können weiterhin als ansässig gelten, wenn sie im Ausland nicht besteuert werden.