Iran
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 25% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 35% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 9% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- einen Wohnsitz im Iran während des Steuerjahres
- physische Präsenz im Iran von mehr als 6 Monaten (183+ Tagen) im iranischen Steuerjahr
Die steuerliche Ansässigkeit von natürlichen Personen wird durch den Wohnsitz/Aufenthaltsort und einen 6-monatigen Anwesenheitstest bestimmt. Daher wird die Beendigung der Ansässigkeit im Allgemeinen durch die Ausreise aus dem Iran und die Nichtaufrechterhaltung eines Wohnsitzes oder das Überschreiten der 6-monatigen Schwelle erreicht, wobei in offiziellen Leitlinien keine expliziten mehrjährigen Nachfristen oder staatsbürgerschaftsbasierten Regeln angegeben sind.