Iceland
Northern Europe · IS · 44 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 20% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 46,29% |
| Kapitalgewinne | 22% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 24% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- dauerhafter Wohnsitz (rechtlicher Wohnsitz) in Island gemäß Artikel 1 des Einkommensteuergesetzes begründet eine unbeschränkte Steuerpflicht
- Ein Aufenthalt in Island von mehr als 183 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten begründet ab dem Ankunftsdatum eine steuerliche Ansässigkeit.
- Ein Aufenthalt in Island von weniger als sechs Monaten innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums führt nur zu einer beschränkten Steuerpflicht für Einkünfte aus Island.
Die steuerliche Ansässigkeit endet normalerweise mit dem Verlassen Islands, aber ehemalige Einwohner mit isländischem Wohnsitz unterliegen weiterhin der unbeschränkten Steuerpflicht für drei Jahre nach ihrer Abreise, es sei denn, sie weisen ihre steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Land nach, was das Ende der Ansässigkeit um einen moderaten Zeitraum verlängert.