Italy
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 24% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 43% |
| Kapitalgewinne | 26% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 22% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Ja |
Steuerliche Ansässigkeit
- In das italienische Melderegister (Anagrafe) für mehr als 183 Tage im Steuerjahr eingetragen, auch wenn nicht ununterbrochen
- Wohnsitz in Italien für mehr als 183 Tage im Steuerjahr, was den gewöhnlichen Aufenthalt gemäß Artikel 43 des Zivilgesetzbuches bedeutet
- Wohnsitz in Italien für mehr als 183 Tage im Steuerjahr, d. h. der Ort, an dem sich die persönlichen und familiären Beziehungen hauptsächlich entwickeln
- Physische Anwesenheit in Italien für mehr als 183 Tage (oder 184 in einem Schaltjahr), wobei Bruchteile von Tagen gezählt werden, im Kalenderjahr
Die Beendigung des italienischen Steuerwohnsitzes erfordert im Allgemeinen sowohl den Aufenthalt von weniger als 183 Tagen als auch die tatsächliche Verlagerung des Wohnsitzes, des Domizils (Zentrum des persönlichen und familiären Lebens) und der Anagrafe-Registrierung ins Ausland, aber es gibt keine staatsbürgerschaftsbasierte weltweite Steuer oder lange Nachwirkung, sobald diese Verbindungen gekappt sind. Die Anagrafe- und Domiziltests können es erschweren, den Wohnsitz schnell aufzugeben, wenn familiäre und soziale Bindungen oder die Registrierung in Italien bestehen bleiben.
Agenzia delle Entrate (Italian Revenue Agency) via OECD AEOI country guide