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Japan

Eastern Asia · JP · 88 Vertragspartner im Geltungsbereich

Steuerprofil

Körperschaftsteuer 23,2%
Persönliches Einkommen (Spitzensatz) 45%
Kapitalgewinne 20,32%
MwSt. / USt. (Standard) 10%
Steuersystem worldwide
Aufenthaltsgrenze 183 Tage
Ausreise-/Abflugsteuer Ja

Steuerliche Ansässigkeit

Die steuerliche Ansässigkeit endet normalerweise, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt von einem Jahr oder länger in Japan aufgeben. Die Behörden berücksichtigen jedoch die Gesamtheit der Umstände (Familie, Arbeit, Wohnraum), sodass das bloße Unterschreiten einer Tagesanzahl nicht ausreicht und einige Personen weiterhin als ansässig gelten können.

National Tax Agency Japan

Siehe das vollständige Profil auf Englisch →