Japan
Eastern Asia · JP · 88 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 23,2% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 45% |
| Kapitalgewinne | 20,32% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 10% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Ja |
Steuerliche Ansässigkeit
- einen Wohnsitz ('jusho') in Japan haben, was einen Lebensmittelpunkt oder Mittelpunkt der Lebensinteressen in Japan bedeutet
- einen Wohnsitz (kyosho) in Japan seit einem ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr oder länger haben
- ausreichend vermutet wird, dass er sich aufgrund von Umständen (z. B. Arbeitsvertrag, Familie, Wohnsitz) länger als ein Jahr ununterbrochen in Japan aufhält
Die steuerliche Ansässigkeit endet normalerweise, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt von einem Jahr oder länger in Japan aufgeben. Die Behörden berücksichtigen jedoch die Gesamtheit der Umstände (Familie, Arbeit, Wohnraum), sodass das bloße Unterschreiten einer Tagesanzahl nicht ausreicht und einige Personen weiterhin als ansässig gelten können.