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Kenya

Eastern Africa · KE · 15 Vertragspartner im Geltungsbereich

Steuerprofil

Körperschaftsteuer 30%
Persönliches Einkommen (Spitzensatz) 35%
Kapitalgewinne 15%
MwSt. / USt. (Standard) 16%
Steuersystem territorial
Aufenthaltsgrenze 183 Tage
Ausreise-/Abflugsteuer Nein

Steuerliche Ansässigkeit

Die steuerliche Ansässigkeit basiert ausschließlich auf der physischen Anwesenheit und dem Besitz eines ständigen Wohnsitzes. Daher wird die Beendigung der Ansässigkeit im Allgemeinen durch die Ausreise aus Kenia, die Nichtbeibehaltung eines ständigen Wohnsitzes dort und das Unterschreiten der Schwellenwerte von 183 Tagen/122 Tagen erreicht.

Kenya Revenue Authority (via OECD – Income Tax Act, Section 2)

Siehe das vollständige Profil auf Englisch →