Kenya
Eastern Africa · KE · 15 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 30% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 35% |
| Kapitalgewinne | 15% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 16% |
| Steuersystem | territorial |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- hat einen ständigen Wohnsitz in Kenia und hält sich während des gesamten Einkommensjahres in Kenia auf
- kein ständiger Wohnsitz in Kenia, aber für 183 Tage oder mehr im Einkommensjahr in Kenia anwesend
- in Kenia für durchschnittlich 122 Tage oder mehr in jedem Jahr des aktuellen Einkommensjahres und der beiden vorangegangenen Jahre anwesend sind
Die steuerliche Ansässigkeit basiert ausschließlich auf der physischen Anwesenheit und dem Besitz eines ständigen Wohnsitzes. Daher wird die Beendigung der Ansässigkeit im Allgemeinen durch die Ausreise aus Kenia, die Nichtbeibehaltung eines ständigen Wohnsitzes dort und das Unterschreiten der Schwellenwerte von 183 Tagen/122 Tagen erreicht.
Kenya Revenue Authority (via OECD – Income Tax Act, Section 2)