Comoros
Eastern Africa · KM · 0 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 35% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 0% |
| Kapitalgewinne | 20% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 10% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Eine Person gilt als steuerlich ansässig, wenn sie die Kriterien des nationalen Rechts für die Ansässigkeit auf den Komoren erfüllt (nicht weiter in öffentlich zugänglichen offiziellen Leitlinien spezifiziert)
- Nichtansässige natürliche Personen werden nur auf Einkünfte besteuert, die aus einer Quelle auf den Komoren stammen
Die Komoren verwenden die Staatsbürgerschaft oder den Wohnsitz nicht als unabhängige Grundlage für die Einkommensteuer; in der Praxis entfällt die Einkommensteuerpflicht in den Komoren, wenn die Kriterien für den Wohnsitz im Inland nicht mehr erfüllt sind und nur noch ausländische Einkünfte erzielt werden, obwohl die genauen gesetzlichen Tagesanzahlen oder qualitativen Tests in öffentlich zugänglichen offiziellen Leitlinien nicht klar dargelegt sind.
OECD – information supplied by Comoros tax authorities for CRS purposes