Laos
South-Eastern Asia · LA · 8 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 20% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 25% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 7% |
| Steuersystem | territorial |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- keine gesetzliche Definition der individuellen steuerlichen Ansässigkeit im laotischen Einkommensteuergesetz; die Praxis konzentriert sich auf die Einkommensquelle und nicht auf den formellen Ansässigkeitsstatus
- Ausländer, die sich in der Demokratischen Volksrepublik Laos für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 183 Tagen innerhalb eines Jahres aufhalten und Vergütungen aus einem ausländischen Land erhalten, unterliegen der laotischen Einkommensteuer auf diese im Ausland gezahlten Vergütungen.
Die laotische Steuer für natürliche Personen ist grundsätzlich quellenbasiert, und das Gesetz definiert den Wohnsitz nicht. Daher endet die Steuerpflicht in Laos im Allgemeinen ohne Nachwirkungen, wenn keine Einkünfte aus laotischer Quelle mehr erzielt werden und die Schwelle von 183 Tagen Anwesenheit für Vergütungen, die von ausländischen Stellen gezahlt werden, unterschritten wird.