Lebanon
Western Asia · LB · 34 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 17% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 25% |
| Kapitalgewinne | 10% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 11% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- eine feste Geschäftsniederlassung im Libanon auf den Namen der Einzelperson, auch wenn das Geschäft nicht auf normale und wiederholte Weise betrieben wird
- Aufrechterhaltung eines ständigen Wohnsitzes im Libanon, der als gewöhnlicher Wohnsitz der Person dient
- Aufenthalt in Libanon für sechs Monate (ungefähr 183 Tage) ununterbrochen oder unterbrochen innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von 12 Monaten (ausgenommen Transitaufenthalte und Aufenthalte zur medizinischen Behandlung)
- als lizenzierter Fachmann in Libanon registriert zu sein
Der Libanon wendet eine Territorialbesteuerung an, und der Wohnsitz wird hauptsächlich durch physische Anwesenheit sowie durch geschäftliche und familiäre Bindungen vor Ort bestimmt. Daher beendet die Nichterfüllung der Tageszählung und der Verbindungsregeln im Allgemeinen die steuerliche Ansässigkeit ohne mehrjährige Nachlaufregelungen.
Directorate of Revenue, Ministry of Finance (via summary in Moore Global Lebanon Tax Guide)