Lebanon
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Was sind die wichtigsten Steuersätze im Libanon?
Der Libanon hat einen Spitzensteuersatz für natürliche Personen von 25 %, einen Körperschaftsteuersatz von 17 % und eine Standard-Mehrwertsteuer von 11 %.
Common questions
- Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer im Libanon?
- Die Kapitalertragsteuer im Libanon beträgt 10 %.
- Wie hoch ist die Quellensteuer auf Dividenden im Libanon?
- Die Quellensteuer auf Dividenden im Libanon beträgt 10 %.
- Wie lange dauert es, bis man im Libanon steuerlich ansässig ist?
- Es dauert 183 Tage, um die steuerliche Ansässigkeit im Libanon zu begründen.
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 17% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 25% |
| Kapitalgewinne | 10% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 11% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- eine feste Geschäftsniederlassung im Libanon auf den Namen der Einzelperson, auch wenn das Geschäft nicht auf normale und wiederholte Weise betrieben wird
- Aufrechterhaltung eines ständigen Wohnsitzes im Libanon, der als gewöhnlicher Wohnsitz der Person dient
- Aufenthalt in Libanon für sechs Monate (ungefähr 183 Tage) ununterbrochen oder unterbrochen innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von 12 Monaten (ausgenommen Transitaufenthalte und Aufenthalte zur medizinischen Behandlung)
- als lizenzierter Fachmann in Libanon registriert zu sein
Der Libanon wendet eine Territorialbesteuerung an, und der Wohnsitz wird hauptsächlich durch physische Anwesenheit sowie durch geschäftliche und familiäre Bindungen vor Ort bestimmt. Daher beendet die Nichterfüllung der Tageszählung und der Verbindungsregeln im Allgemeinen die steuerliche Ansässigkeit ohne mehrjährige Nachlaufregelungen.
Directorate of Revenue, Ministry of Finance (via summary in Moore Global Lebanon Tax Guide)