Liechtenstein
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 12,5% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 22,4% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 7,7% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | — |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Wohnsitz (Domizil) in Liechtenstein, d.h. mit der Absicht, sich dauerhaft dort aufzuhalten
- gewöhnlicher Aufenthalt in Liechtenstein, d.h. mehr als sechs Monate in Liechtenstein wohnhaft
Die steuerliche Ansässigkeit basiert auf dem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthalt; sobald beides aufgegeben wird (kein fester Wohnsitz und kein Aufenthalt über sechs Monate), endet die unbeschränkte Steuerpflicht und es gibt keine Wegzugsteuer oder mehrjährige Nachhaftung. Dies macht die Aufgabe der liechtensteinischen steuerlichen Ansässigkeit für Personen, die tatsächlich wegziehen, relativ unkompliziert.
Liechtenstein Tax Administration via OECD (official guidance)