Sri Lanka
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Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 30% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 36% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 18% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- physisch in Sri Lanka für 183 Tage oder mehr insgesamt innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten anwesend ist, der im Steuerjahr beginnt oder endet
- andernfalls „wohnt in Sri Lanka“ im Steuerjahr (allgemeiner Wohnsitztest nach dem Inland Revenue Act)
Die steuerliche Ansässigkeit richtet sich in erster Linie nach der Anzahl der Tage und dem Wohnsitz, sodass sie in der Regel mit dem Verlassen Sri Lankas und einem ausreichend langen Aufenthalt endet. Praktische Hinweise deuten jedoch darauf hin, dass Sie, sobald Sie mehrere aufeinanderfolgende Jahre ansässig waren, als ansässig gelten können, bis Sie mindestens 12 Monate ununterbrochen abwesend waren.