Liberia
Western Africa · LR · 2 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 25% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 25% |
| Kapitalgewinne | 25% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 7% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- normaler Wohnsitz in Liberia und sich zu irgendeinem Zeitpunkt während des Steuerjahres in Liberia aufhält
- mehr als 182 Tage in einem beliebigen 12-Monats-Zeitraum, der während des Steuerjahres in Liberia endet
- Angestellter oder Beamter der Regierung von Liberia, der während des Steuerjahres im Ausland tätig war
Die steuerliche Ansässigkeit basiert auf physischer Anwesenheit und einem gewöhnlichen Wohnsitz, daher wird die Beendigung der Ansässigkeit im Allgemeinen durch die Ausreise aus Liberia für eine ausreichende Dauer und die Aufgabe des gewöhnlichen Wohnsitzes erreicht, ohne dass spezielle Langzeit- oder Staatsbürgerschafts-/Wohnsitzregeln angegeben sind.