Lesotho
Southern Africa · LS · 4 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 25% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 30% |
| Kapitalgewinne | 25% |
| MwSt. / USt. (Standard) | 15% |
| Steuersystem | worldwide |
| Aufenthaltsgrenze | 182 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- physisch in Lesotho für 183 Tage oder mehr in einem beliebigen 12-Monats-Zeitraum anwesend, der im Steuerjahr beginnt oder endet (physischer Anwesenheitstest)
- hat ein dauerhaftes Zuhause in Lesotho (Dauerhaft-Zuhause-Test)
- Lesotho ist der Ort, an dem die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen einer Person enger beieinander liegen als in jedem anderen Land (Zentrum der lebenswichtigen Interessen).
- Lesotho ist das Land, in dem sich der ständige Wohnsitz einer Person befindet, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht ermittelt werden kann (Prüfung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts)
- Lesotho ist das Land, dessen Staatsangehörigkeit die Person besitzt, die als letzter entscheidender Faktor herangezogen wird, wenn die oben genannten Tests keine doppelte Ansässigkeit ergeben (Staatsangehörigkeit / entscheidender Faktor für die Zwecke des Abkommens)
Lesotho verwendet Tageszählungs- und Wohnsitztests, hat aber keine staatsbürgerschafts- oder wohnsitzbasierte weltweite Besteuerung, sodass die Beendigung des Wohnsitzes im Allgemeinen durch die Ausreise aus Lesotho, das Unterschreiten der 183-Tage- und anderer Wohnsitztests sowie die Nichtansässigkeit gemäß dem Steuergesetz oder einem anwendbaren Abkommen erreicht wird.