Monaco
Western Europe · MC · 2 Vertragspartner im Geltungsbereich
Steuerprofil
| Körperschaftsteuer | 25% |
| Persönliches Einkommen (Spitzensatz) | 0% |
| Kapitalgewinne | — |
| MwSt. / USt. (Standard) | 20% |
| Steuersystem | no income tax |
| Aufenthaltsgrenze | 183 Tage |
| Ausreise-/Abflugsteuer | Nein |
Steuerliche Ansässigkeit
- Besitz einer gültigen monegassischen Aufenthaltserlaubnis (carte de séjour)
- Unterkunft in Monaco
- Mindestens 183 Tage im Jahr in Monaco wohnhaft
- Wenn Sie sich weniger als 183 Tage in Monaco aufhalten und in diesem Zeitraum mehr Zeit in Monaco als in jedem anderen einzelnen Land verbringen
- Den Hauptwohnsitz oder „Foyer“ (Zuhause) in Monaco haben
- Mit Monaco als Zentrum der Interessen (Hauptinvestitionen, Ort der effektiven Geschäftsführung, Ort der Vermögensverwaltung)
Monaco erhebt keine Einkommensteuer, und der steuerliche Wohnsitz ist an die physische Anwesenheit und die tatsächlichen Bezüge gebunden. Daher beendet die Nichterfüllung der 183-Tage-Regel/des Mittelpunkts der Lebensinteressen und der Wegfall der Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbescheinigung im Allgemeinen die steuerliche Ansässigkeit ohne mehrjährige Nachregelungen oder Wegzugsteuern. Die praktische Schwierigkeit ist hauptsächlich administrativer und beweisrechtlicher Natur und nicht rechtlicher, insbesondere da die meisten Personen in Monaco nicht auf Einkommen besteuert werden.